Handys sind in der Klinik doch tabu
Anmerkung von PULS-SCHLAG: Die EU-Norm EN61000-4-3 ENV 50204 fordert für Industriemaschinen (nicht für medizinische Geräte) eine Störfestigkeit von 10 V/m (0,9 GHz). Ab diesem Wert dürfen Industriemaschinen (athermische) Störungen aufweisen. Der Grenzwert für Dauerexposition von Pflanze, Tier und Mensch liegt gemäß der Bundesimissionsschutzverordnung bei 61 V/m (2 GHz). Nahe am Handy können noch deutlich höhere Felstärken auftreten (> 100V/m). Die Feldstärke ist jedoch nicht die einzige biologisch relevante Größe.